Was ist eine Mitarbeitergenossenschaft?

Eine Genossenschaft ist keine GmbH und kein Verein. Aber für die Unternehmensnachfolge kann sie das bessere Modell sein — wenn man versteht, wie sie funktioniert.

Die meisten Inhaber haben schon von Genossenschaften gehört. Volksbanken, Raiffeisen, vielleicht eine Wohnungsgenossenschaft in der Nachbarschaft. Das Wort klingt vertraut, aber auch ein bisschen angestaubt — nach Genossenschaftsbewegung des 19. Jahrhunderts, nach Kollektiv und Konsens. Dass eine Genossenschaft als Nachfolgemodell für ein mittelständisches Unternehmen taugt, klingt auf den ersten Blick abstrakt. Es ist es nicht.

Was eine eG eigentlich ist

Die eingetragene Genossenschaft — kurz eG — ist eine Rechtsform, bei der die Mitglieder gemeinsam Eigentümer sind. Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Generalversammlung, unabhängig davon, wie viele Anteile es hält. Wer fünf Anteile hat, hat dieselbe Stimme wie jemand mit einem Anteil. Das ist der entscheidende strukturelle Unterschied zur GmbH, bei der der mit den meisten Geschäftsanteilen das Sagen hat.

In einer eG gibt es keinen Mehrheitseigentümer, der die anderen überstimmen kann, indem er mehr kauft. Die Mitglieder entscheiden gemeinsam — nach einem Prinzip, das im Genossenschaftsgesetz verankert ist und nicht durch individuelle Kapitalentscheidungen ausgehebelt werden kann.

Der Kern des Unterschieds: In der GmbH gilt: wer mehr Anteile hat, hat mehr Macht. In der eG gilt: eine Person, eine Stimme. Die Stimmkraft hängt nicht vom Kapital ab.

Warum das für die Nachfolge interessant ist

Wenn Mitarbeiter ein Unternehmen übernehmen sollen, brauchen sie eine Struktur, die das ermöglicht — praktisch, rechtssicher und ohne astronomisches Eigenkapital. Eine GmbH-Beteiligung für zehn oder fünfzehn Mitarbeiter ist komplex, teuer in der Verwaltung und endet meistens in Streit, wenn einer ausscheiden will: Wer kauft die Anteile? Zu welchem Preis? Wer hat das letzte Wort?

Die eG löst diese Probleme mit einer eleganten Mechanik. Eintritt und Austritt von Mitgliedern sind gesetzlich geregelt und in der Satzung konkret ausgestaltbar. Der Anteilswert bleibt begrenzt und berechenbar. Niemand kann durch Nachkauf von Anteilen plötzlich die Kontrolle übernehmen. Und wenn jemand das Unternehmen verlässt, gibt es einen klaren Weg, wie das abgewickelt wird — ohne dass das Unternehmen daran scheitert.

Das macht die eG zur vielleicht natürlichsten Rechtsform für kollektives Unternehmertum: Sie ist für genau diesen Fall gebaut — viele Menschen mit einem gemeinsamen wirtschaftlichen Interesse, die verlässlich zusammenarbeiten wollen.

Was die eG nicht ist

Hier lohnt es sich, ein paar Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Eine eG ist kein Verein. Sie hat keine gemeinnützigen Ziele und keinen Mitgliederausweis im Portemonnaie. Sie ist auch kein Kollektiv im politischen Sinne — kein Projekt, das auf dem Prinzip des Gleichmachens beruht.

Eine eingetragene Genossenschaft hat eine Geschäftsführung mit echter Entscheidungsmacht, hat Hierarchien, hat klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten — genau wie eine GmbH. Der Vorstand führt das Unternehmen operativ. Der Aufsichtsrat kontrolliert. Die Generalversammlung entscheidet über grundlegende Weichenstellungen. Das ist keine Basisdemokratie im Tagesgeschäft, sondern eine Governance-Struktur, die sich in über hundert Jahren bewährt hat.

Der Unterschied zur GmbH liegt im Eigentum, nicht im Betrieb. Das Unternehmen funktioniert wie ein Unternehmen. Die Eigentümerstruktur ist eine andere.

Kein Widerspruch: Demokratisches Eigentum bedeutet nicht demokratische Betriebsführung. Die Geschäftsführung der eG entscheidet operativ — wie bei jeder anderen Kapitalgesellschaft auch.

Und die Steuern?

Die steuerliche Behandlung der eG ist ein eigenständiges Kapitel — und eines, das zwingend mit dem Steuerberater besprochen werden muss. Es gibt Besonderheiten, die im Einzelfall relevant sein können. Welche, und ob sie in der konkreten Situation zum Tragen kommen, hängt von Faktoren ab, die sich von außen nicht beurteilen lassen. Hier gilt: nicht vertiefen, sondern fragen.

Was das für den Inhaber bedeutet

Wer sein Unternehmen an eine Mitarbeitergenossenschaft übergibt, verkauft es nicht an einen Fremden. Er übergibt es an die Menschen, die es kennen — die wissen, warum ein bestimmter Großkunde seit Jahren anruft, welche Projekte man ablehnt und welche man annimmt, wie man intern mit Konflikten umgeht und was das Unternehmen ausmacht, wenn man genau hinschaut.

Das ist kein sentimentaler Vorzug. Es ist ein handfester Vorteil für die Übergabe: Mitarbeiter, die ein Unternehmen übernehmen, müssen sich nicht erst einarbeiten. Sie wissen bereits, was sie kaufen. Das reduziert das Risiko eines Übergangsbruchs erheblich — für Kunden, für das Team und für den Inhaber, der in vielen Modellen noch eine Zeit lang begleitend tätig bleibt.

Für wen das Modell passt — und für wen nicht

Eine Mitarbeitergenossenschaft ist kein Kompromiss, den man wählt, wenn alle anderen Optionen gescheitert sind. Sie ist für manche Unternehmen und manche Inhaber das bessere Modell — weil es zur Realität des Unternehmens passt, weil das Team vorhanden ist und weil der Inhaber nicht um jeden Preis eine Einmalzahlung braucht.

Geeignet sind typischerweise Unternehmen mit stabiler Ertragslage, einem eingespielten Team und einem Inhaber, der bereit ist, den Übergang aktiv zu gestalten. Ungeeignet ist das Modell, wenn das Unternehmen wirtschaftlich angeschlagen ist, wenn kein Team vorhanden ist, das Verantwortung übernehmen will, oder wenn ein bestimmter Verkaufserlös als Einmalbetrag zwingend erforderlich ist.

Die Frage ist letztlich dieselbe wie bei jeder Nachfolgeentscheidung: Was passt hier wirklich? Nicht, was sich gut anhört. Nicht, was andere gemacht haben. Sondern was zu diesem Unternehmen, zu diesem Team und zu diesem Inhaber passt. Für eine bestimmte Konstellation ist die Antwort auf diese Frage: die Mitarbeitergenossenschaft.

AB

Über den Autor

Dr. Axel Bauer

Inhabercoach und M&A-Berater aus Köln. Seit 1999 selbständig, 4 eigene Exits, zertifizierter Business-Coach seit 2012. Sparringspartner für Inhaber bei strategischen Entscheidungen, Unternehmensverkauf und Nachfolge. axelbauer.de

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